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Wir sind bestrebt, unsere Website www.dichtstofftechnik24.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dichtstofftechnik24.de.
Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an:
Darüber hinaus enthält diese Website einen Blog. Häufig gestellte Fragen samt Antworten sind ebenfalls auf dieser Website enthalten.
Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV, die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2. Die WCAG-Konformität entspricht der Stufe AA.
Die Barrierefreiheitsanforderungen werden auf unserer Website insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
Trotz unserer Bemühungen sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Wir bemühen uns, zeitnah eine angepasste Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Auf folgenden Wegen können Sie uns kontaktieren:
Dichtstofftechnik Müller & Müller GmbH & Co. KGSollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:
Es erfolgte eine technische Prüfung und eine Nutzerprüfung.
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Quelle: https://www.haendlerbund.de
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